Arzu Özmen, die Jesiden und die ...

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Erat Dineithel
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Arzu Özmen, die Jesiden und die ...

Beitrag von Erat Dineithel »

... Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – das Grundgesetz



Mitten im Wahlkampf in NRW – der Narrenzeit der Politiker – fand, unter anderem, der Auftakt des Prozesses gegen die Tatverdächtigen des Mordes an Arzu Özmen statt. Alle sind Angehörige derselben Religionsgemeinschaft, der Jesiden.

Arzu Özmen starb durch zwei Kopfschüsse. Sie war Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und kurdischer Abstammung.[1]

Ihre ältere Schwester Sirin arbeitet bei der Stadtverwaltung. Sie berichtete vor Gericht stockend, wie sie im Herbst 2011 nach Arzu suchte, dabei ihre Möglichkeiten beim Einwohnermeldeamt nutzte.[2]

Auch zu finden bei: http://ehrenmord.de/doku/elf/2011_Arzu.php

Ebenso erging es Souzan B. Sie war 13, als ihr eigener Vater sie mit drei Schüssen auf offener Straße tötete. Er ist ebenfalls Jeside.[3]

Auch nachzulesen bei: http://ehrenmord.de/doku/elf/2011_Souzan.php

Seit dem Ende des Irakkrieges sind die Jesiden gezielt zur Zielscheibe fundamentalistischer Moslems geworden. Sie müssen um ihr Leben fürchten. Das führt dazu, dass die Jesiden aus dem Irak in Massen nach Europa und Nordamerika flüchten. Am 14. August 2007 verübten Terroristen aus dem Umfeld der al-Qaida vier Anschläge in den ausschließlich von Jesiden bewohnten Dörfern El Khatanijah und El Adnanijah. Die Anschläge forderten insgesamt über 500 Todesopfer, Hunderte wurden verletzt. Die Tat gilt als Racheakt für die 15 Tage zuvor stattgefundene Ermordung des 17-jährigen jesidischen Mädchens Du’a Khalil Aswad, das, angeblich wegen eines Übertritts zum Islam, von ihrem eigenen Clan gesteinigt wurde. [4]



http://en.wikipedia.org/wiki/Stoning_of ... alil_Aswad

Zunehmende Repressionen trieben Jesiden in den 1980ern vor allem aus der Türkei zur Flucht nach Deutschland. In Deutschland leben schätzungsweise 60.000 Jesiden, vorwiegend in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hier bilden sie häufig größere Gemeinden. Bedeutende Gemeinden befinden sich in Hannover, Oldenburg, Celle, Bielefeld, Halle (Westf.), Emmerich am Rhein, Rees, Kalkar und Kleve und zunehmend in Mecklenburg-Vorpommern. [5]

Karl May beschrieb die Jesiden als Teufelsanbeter. Ebenso sieht der Islam sie. [6] Festzustellen, ob sie nun zum Feuer beten oder es sich doch nur um Dämonenverehrung handelt, ist hier nicht meine Aufgabe.

In einem Staate, in unserem Falle der Bundesrepublik Deutschland, gibt es Regeln, die für das gedeihliche Miteinander verschiedener Ethnien und Religionsgemeinschaften aufgestellt wurden. Diese Regeln heißen Gesetze. Innerhalb der jeweiligen Gemeinschaften kann natürlich das entsprechende Gemeinschaftsrecht Anwendung finden, es findet jedoch die Grenzen in den Rechten anderer, und sobald die Gesetze unseres Staates verletzt würden, in diesem Falle durch die Verletzung des Rechtsgutes Leben aufgrund der Verwirklichung des Tatbestandes Mord im Sinne des Paragraphen 211 StGB. Und dies ist leider, wie zuvor bereits belegt, kein Einzelfall.

Während sich die Nouvelle Droite nun beflissen ist, sich und dem Lande ein neues Feindbild zu erbauen, gegen den Islam zu Felde zieht, und ein geistiges Buch, den Koran, politisch deutet, werden durch Jesiden sogenannte Ehrenmorde verübt. Ehrenmord, schon wieder ein Paradoxon. Denn Ehre und Mord haben nichts miteinander zu tun. Ehre, das Ansehen aufgrund eines besonderen sittlichen Wertes und der daraus resultierenden Wertschätzung anderer, steht in keinem Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen des Mordes. Die Tatbestandsmerkmale sind erfüllt, wenn eine Person durch niedere Beweggründe, also Motive, wie Habgier, Rache oder unnatürlicher Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens, heimtückisch oder grausam, eine andere Person tötet. Daher ist bei Mord ein Rechtfertigungsgrund, wie Notwehr, ausgeschlossen.

Hier stellt sich nun die Frage, ob dieses Vorgehen Bestandteil dieser Religion ist – oder nicht. Eine Religion, die aus Rache oder falschem Ehrgefühl die Tötung einer Person erlaubt oder befürwortet, und nicht etwa nur in reiner Notwehr die Tötung einer Person erlaubt, steht nicht im Einklang mit unserer Verfassung, ihren Werten und unseren Gesetzen, welche das gedeihliche Miteinander fördern sollen. Sie wäre dann als eine verfassungsfeindliche Organisation zu betrachten und keine Religion, die unsere Werte mit Füßen tritt.

Hier bleibt nun zu hoffen, dass der Staat in diesen Fällen mit aller ihm zur Verfügung stehenden Härte die Täter bestraft, und so unmissverständlich klarstellt, dass er diesen Angriff auf unsere Verfassung, unseren Staat und unsere Gesellschaft – und dies ist ein Ehrenmord – keinesfalls toleriert.



Weiteres zum Thema der sogenannten jesidischen “Ehrenmorde”:
http://ehrenmord.de/doku/biszwei/2000_Fadia_H.php
http://ehrenmord.de/doku/acht/2008_Fuad.php
http://ehrenmord.de/doku/zwoelf/2012_Fauzia.php


Quellenangaben:
[1] http://www.lz.de/home/themenseite/der_f ... _Kopf.html
[2] http://www.focus.de/panorama/welt/zeuge ... 45418.html
[3] http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... rohte.html
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Jesiden#Jesiden_im_Irak
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Jesiden#Deutschland
[6] http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... esiden.htm
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